Mietmodell

Hier können Gemeinden zwischen zwei Varianten wählen:

  • Bauauftragsvariante: Errichtung eines Mobilfunkstandortes und Vermietung an einen oder mehrere Netzbetreiber
  • Baukonzessionsvariante: Vergabe der Baukonzession an einen Konzessionär, der einen Standort plant, errichtet und an Netzbetreiber vermietet

Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent bzw. bei Gemeinden in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Voraussetzung hierfür ist, dass die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 500.000 Euro pro Gemeinde. Bei interkommunaler Zusammenarbeit erhöht sich für jede der beteiligten Gemeinden die Maximalförderung um 50.000 Euro.

Wenn Sie als Gemeinde einen Antrag stellen möchten, gestaltet sich der Ablauf der Förderung wie folgt:

01/

Interessens­bekundung

Sie bekunden Ihr allgemeines Interesse am Förderprogramm.

Das Mobilfunkzentrum bestätigt anschließend die Mobilfunklücke und die Netzbetreiber werden um Nennung der Ausbaupläne und Suchkreise gebeten.

02/

Antrag

Der Förderantrag wird über das Online-Antragsformular bei dem Mobilfunkzentrum gestellt. Nach dem elektronischen Versand müssen Sie den Förderantrag noch unterzeichnet im Original innerhalb von vier Wochen mit allen Anlagen beim Mobilfunkzentrum einreichen.

03/

Prüfung

Das Mobilfunkzentrum prüft Ihren Antrag, fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach und erlässt einen Vorbescheid.

Es folgen – im Bauauftragsmodell – Standortermittlung und Vereinbarung eines Kooperationsvertrags zwischen Gemeinde und Netzbetreiber oder – im Baukonzessionsmodell – Ausschreibung der Baukonzession und Konzessionsvertrag.

Die nächsten Schritte sind Bauantrag, -genehmigung und -ausschreibung. Entscheidet sich eine Gemeinde für die Bauauftragsvariante, erhält sie in dieser Planungs- und Ausschreibungsphase umfangreiche Unterstützung durch die Netzbetreiber.

04/

Projekt­durchführung

Nach Errichtung des Standorts wird dieser durch die mietenden Netzbetreiber in Betrieb genommen.

05/

Verwendungs­nachweis

Nach der Durchführung der geförderten Maßnahme reichen Sie einen Verwendungsnachweis beim Mobilfunkzentrum ein. Dieses prüft den Verwendungsnachweis und informiert Sie über das Ergebnis (endgültiger Bescheid).

06/

Auszahlung

Nach erfolgter Prüfung des Verwendungsnachweises und Inbetriebnahme erhalten Sie den Zuschuss.