Mietmodell
Hier können Gemeinden zwischen zwei Varianten wählen:
- Bauauftragsvariante: Errichtung eines Mobilfunkstandortes und Vermietung an einen oder mehrere Netzbetreiber
- Baukonzessionsvariante: Vergabe der Baukonzession an einen Konzessionär, der einen Standort plant, errichtet und an Netzbetreiber vermietet
Der Fördersatz beträgt bis zu 80 Prozent bzw. bei Gemeinden in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Voraussetzung hierfür ist, dass die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 500.000 Euro pro Gemeinde. Bei interkommunaler Zusammenarbeit erhöht sich für jede der beteiligten Gemeinden die Maximalförderung um 50.000 Euro.
Wenn Sie als Gemeinde einen Antrag stellen möchten, gestaltet sich der Ablauf der Förderung wie folgt: