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Bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm
Beim Mobilfunkprogramm waren 987 Gemeinden antragsberechtigt. Es haben 660 bayerische Gemeinden beim bayerischen Mobilfunkzentrum ihr Interesse an einer Verbesserung der Versorgung bekundet. Davon haben 544 Gemeinden weiße Flecken, für die das Mobilfunkzentrum das Markterkundungsverfahren eingeleitet hat.
Bei den förderfähigen Gemeinden haben die Netzbetreiber für 400 Gemeinden eine eigenwirtschaftliche Verbesserung der Mobilfunkversorgung angekündigt. Auch für Gemeinden, die nach der Förderrichtlinie nicht förderfähig sind, hat die bayerische Mobilfunkinitiative viele Ausbauzusagen erreicht. Das Mobilfunkzentrum hat das Interesse der Gemeinde an die Netzbetreiber weitergegeben und um Prüfung gebeten. Die Netzbetreiber haben in 90 Fällen einen Ausbau mitgeteilt. Insgesamt wurde damit ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in 492 bayerischen Gemeinden mitgeteilt. In diesen Fällen wird der Mobilfunk ohne den Einsatz von Fördergeldern ausgebaut. 259 eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte wurden bereits umgesetzt.
Für Gemeinden mit noch verbleibenden Mobilfunklücken forderte das Mobilfunkzentrum von den Mobilfunkbetreibern Aussagen zu Flächen an, auf denen ein Senderstandort platziert werden muss, damit diese Funklöcher geschlossen werden können (Suchkreise). Das Mobilfunkzentrum hat an 293 Gemeinden solche Suchkreise übermittelt, so dass es für diese Kommunen möglich war, einen Antrag im Förderprogramm zu stellen.
161 Gemeinden haben einen Antrag im Förderprogramm gestellt. 148 Förderbescheide wurden erteilt. Davon sind 87 widerrufen aufgrund von Fristablauf/Antragsrücknahme. 61 Gemeinden haben den Bescheid vorliegen und können das Projekt umsetzen bzw. haben es bereits abgeschlossen.
Hiervon haben 59 Gemeinden bereits mit der Ausschreibung begonnen. 20 Fördermasten wurden inzwischen errichtet. 10 Fördermasten wurden bereits in Betrieb genommen.
Zielsetzung
Das Ziel des Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms ist es, Mobilfunklücken in Regionen zu schließen, die marktwirtschaftlich nicht ausgebaut werden.
Hintergrund
Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur – kabelgebunden wie mobil – ist die Basis für die Gigabit-Gesellschaft von morgen. Nur bei optimaler Versorgung in allen Landesteilen können bayernweit neue innovative Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen.
Die Bayerische Staatsregierung will innerhalb von drei Jahren bayernweit die Verfügbarkeit und Übertragungsqualität der Mobilfunknetze nachhaltig verbessern und eine gute Versorgung auch in dünn besiedelten, ländlichen Regionen als Grundlage für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg Bayerns schaffen.
Mit den drei Mobilfunkanbietern wurde ein großangelegter Ausbau des Mobilfunks in Bayern bis 2020 vereinbart. Der Beitrag der Netzbetreiber reicht über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus.
Die Bayerische Staatsregierung flankiert die Bemühungen der Mobilfunkanbieter zur Schließung von Versorgungslücken mit einem Programm zur Förderung von neuen Mobilfunkstandorten. Dadurch sollen für Mobilfunkunternehmen bisher wirtschaftlich nicht interessante Gebiete erstmals mit Mobilfunk versorgt werden.
Erklärvideos für Gemeinden
Wie läuft eine Förderung für Gemeinden ab?
Erfahren Sie in diesem Video Schritt für Schritt, wie ein Förderverfahren abläuft.
Welche Fördervarianten für Gemeinden gibt es?
Gemeinden können beim Bau von Mobilfunkmasten zwischen der Bauauftrags- und der Konzessionsvariante wählen. In diesem Video erfahren Sie mehr.
Downloads
Die Förderrichtlinie sowie Kartenmaterial, Musteranträge und weitere Informationen zum Mobilfunkförderprogramm können Sie auf der Seite Service & Downloads herunterladen.
Kommunen werden gefördert für Aufwendungen zum Bau passiver Infrastruktur für Mobilfunkstandorte zur Nutzung durch Netzbetreiber.
Netzbetreiber werden gefördert für Maßnahmen zur Ertüchtigung oder zum Neubau von Masten des Behördenfunks BOS, um ihnen die Mitnutzung zu ermöglichen.
Es gibt zwei Fördermodelle:
Mietmodell
Gemeinden errichten einen Mobilfunkstandort oder vergeben eine Baukonzession zur Errichtung und zum Betrieb eines Mobilfunkstandortes. Sie erhalten dafür die Förderung.
Hier können Sie zwischen zwei Varianten wählen:
- Bauauftragsvariante
- Baukonzessionsvariante
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 Prozent. Jedes Projekt kann mit bis zu 500.000 Euro gefördert werden, bei Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden erhöht sich für jede der beteiligten Gemeinden die Maximalförderung um 50.000 Euro.
BOS Modell
Netzbetreiber ertüchtigen einen bestehenden Digitalfunk-Standort des staatlichen Behördenfunks BOS zur Mitnutzung für Mobilfunk und erhalten dafür Förderung.
Der Fördersatz liegt hier bei grundsätzlich bis zu 80 Prozent. Die Förderung ist auch hier auf 500.000 Euro begrenzt.
Einen Antrag können Gemeinden oder Gemeindeverbände für einen Mastbau oder Netzbetreiber für die Ertüchtigung von Digitalfunk-Masten stellen.
Gefördert werden im Mietmodell Aufwendungen für den Bau passiver Infrastruktur für Mobilfunkeinrichtungen, um die Nutzung durch einen oder mehrere Netzbetreiber zu ermöglichen. Im BOS-Modell werden Aufwendungen von Netzbetreibern für selbst oder durch Dritte durchgeführte Maßnahmen zur Ertüchtigung (bzw. Masttausch oder Neubau) von BOS-Masten des Freistaats Bayern gefördert, um den Netzbetreibern die Mitnutzung zu ermöglichen (insbesondere Mast, Fundament, Leerrohre und Zuwegung).
Nicht gefördert werden:
- Aufwendungen für aktive Infrastruktur, Datenanbindung, Stromkosten, Grunderwerb sowie Grundpacht
- Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 25.000 Euro
- Maßnahmen, die bereits umgesetzt sind oder für deren Umsetzung bereits ein Vertrag geschlossen wurde