Nahaufnahme Finger tippt auf Mobiltelefon

Bay­eri­sches Mobil­­funk-För­der­­pro­gramm

Beim Mobilfunkprogramm waren 987 Gemeinden antragsberechtigt. Es haben 660 bayerische Gemeinden beim bayerischen Mobilfunkzentrum ihr Interesse an einer Verbesserung der Versorgung bekundet. Davon haben 544 Gemeinden weiße Flecken, für die das Mobilfunkzentrum das Markterkundungsverfahren eingeleitet hat.

Bei den förderfähigen Gemeinden haben die Netzbetreiber für 400 Gemeinden eine eigenwirtschaftliche Verbesserung der Mobilfunkversorgung angekündigt. Auch für Gemeinden, die nach der Förderrichtlinie nicht förderfähig sind, hat die bayerische Mobilfunkinitiative viele Ausbauzusagen erreicht. Das Mobilfunkzentrum hat das Interesse der Gemeinde an die Netzbetreiber weitergegeben und um Prüfung gebeten. Die Netzbetreiber haben in 90 Fällen einen Ausbau mitgeteilt. Insgesamt wurde damit ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in 492 bayerischen Gemeinden mitgeteilt. In diesen Fällen wird der Mobilfunk ohne den Einsatz von Fördergeldern ausgebaut. 259 eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte wurden bereits umgesetzt.

Für Gemeinden mit noch verbleibenden Mobilfunklücken forderte das Mobilfunkzentrum von den Mobilfunkbetreibern Aussagen zu Flächen an, auf denen ein Senderstandort platziert werden muss, damit diese Funklöcher geschlossen werden können (Suchkreise). Das Mobilfunkzentrum hat an 293 Gemeinden solche Suchkreise übermittelt, so dass es für diese Kommunen möglich war, einen Antrag im Förderprogramm zu stellen.

161 Gemeinden haben einen Antrag im Förderprogramm gestellt. 148 Förderbescheide wurden erteilt. Davon sind 87 widerrufen aufgrund von Fristablauf/Antragsrücknahme. 61 Gemeinden haben den Bescheid vorliegen und können das Projekt umsetzen bzw. haben es bereits abgeschlossen.

Hiervon haben 59 Gemeinden bereits mit der Ausschreibung begonnen. 20 Fördermasten wurden inzwischen errichtet. 10 Fördermasten wurden bereits in Betrieb genommen.

Bild eines Mobilfunkmast

YOUTUBE-INHALTE ANZEIGEN

Beim Abspielen des Videos erklären Sie sich mit der Übertragung Ihrer Daten an YouTube einverstanden. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zielsetzung

Das Ziel des Bay­eri­schen Mobil­­funk-För­der­­pro­gramms ist es, Mobil­­funk­lücken in Re­gio­nen zu schlie­ßen, die markt­­wirt­­schaft­lich nicht aus­ge­baut wer­den.

Hintergrund

Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur – kabel­gebunden wie mobil – ist die Basis für die Giga­bit-Gesell­schaft von morgen. Nur bei optimaler Ver­sor­gung in allen Landes­teilen können bayern­weit neue in­no­va­tive Ge­schäfts­­mo­del­le und zukunfts­fähige Arbeits­­plätze entstehen.

Die Bayerische Staats­regierung will innerhalb von drei Jahren bayern­weit die Verfüg­bar­keit und Über­tra­gungs­­quali­tät der Mobil­funk­netze nach­haltig ver­bes­sern und eine gute Ver­sorgung auch in dünn be­siedelten, länd­lichen Regionen als Grund­lage für den weiteren wirt­schaft­li­chen Erfolg Bayerns schaffen.

Mit den drei Mobil­funk­an­bie­tern wurde ein groß­an­ge­leg­ter Aus­bau des Mobil­funks in Bayern bis 2020 ver­ein­bart. Der Bei­trag der Netz­be­trei­ber reicht über ihre ge­setz­li­chen Ver­pflich­tun­gen hinaus.

Die Bayerische Staats­regierung flan­kiert die Bemühungen der Mo­bil­funk­an­bie­ter zur Schlie­ßung von Ver­sor­gungs­lücken mit einem Pro­gramm zur För­derung von neuen Mobil­funk­stand­orten. Da­durch sollen für Mobilfunkunternehmen bisher wirtschaftlich nicht interessante Gebiete erstmals mit Mobil­funk versorgt werden.

Erklärvideos für Gemeinden

Wie läuft eine Förderung für Gemeinden ab?

Erfahren Sie in diesem Video Schritt für Schritt, wie ein Förderverfahren abläuft.

Skizze eines Gebäudes

YOUTUBE-INHALTE ANZEIGEN

Beim Abspielen des Videos erklären Sie sich mit der Übertragung Ihrer Daten an YouTube einverstanden. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Welche Fördervarianten für Gemeinden gibt es?

Gemeinden können beim Bau von Mobilfunkmasten zwischen der Bauauftrags- und der Konzessionsvariante wählen. In diesem Video erfahren Sie mehr.

Grafische Darstellung einer Baustelle mit Schild "Mobilfunk Bayern"

YOUTUBE-INHALTE ANZEIGEN

Beim Abspielen des Videos erklären Sie sich mit der Übertragung Ihrer Daten an YouTube einverstanden. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Downloads

 

Die Förderrichtlinie sowie Kartenmaterial, Musteranträge und weitere Informationen zum Mobilfunkförderprogramm können Sie auf der Seite Service & Downloads herunterladen.

Kommunen werden gefördert für Aufwendungen zum Bau passiver Infrastruktur für Mobilfunkstandorte zur Nutzung durch Netzbetreiber.

Netzbetreiber werden gefördert für Maßnahmen zur Ertüchtigung oder zum Neubau von Masten des Behördenfunks BOS, um ihnen die Mitnutzung zu ermöglichen.

Es gibt zwei Fördermodelle:

Mietmodell

Gemeinden errichten einen Mobilfunkstandort oder vergeben eine Baukonzession zur Errichtung und zum Betrieb eines Mobilfunkstandortes. Sie erhalten dafür die Förderung.

Hier können Sie zwischen zwei Varianten wählen:

  • Bauauftragsvariante
  • Baukonzessionsvariante

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 Prozent. Jedes Projekt kann mit bis zu 500.000 Euro gefördert werden, bei Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden erhöht sich für jede der beteiligten Gemeinden die Maximalförderung um 50.000 Euro.

BOS Modell

Netzbetreiber ertüchtigen einen bestehenden Digitalfunk-Standort des staatlichen Behördenfunks BOS zur Mitnutzung für Mobilfunk und erhalten dafür Förderung.

Der Fördersatz liegt hier bei grundsätzlich bis zu 80 Prozent. Die Förderung ist auch hier auf 500.000 Euro begrenzt.

Einen Antrag können Gemeinden oder Gemeindeverbände für einen Mastbau oder Netzbetreiber für die Ertüchtigung von Digitalfunk-Masten stellen. 

Gefördert werden im Mietmodell Aufwendungen für den Bau passiver Infrastruktur für Mobilfunkeinrichtungen, um die Nutzung durch einen oder mehrere Netzbetreiber zu ermöglichen. Im BOS-Modell werden Aufwendungen von Netzbetreibern für selbst oder durch Dritte durchgeführte Maßnahmen zur Ertüchtigung (bzw. Masttausch oder Neubau) von BOS-Masten des Freistaats Bayern gefördert, um den Netzbetreibern die Mitnutzung zu ermöglichen (insbesondere Mast, Fundament, Leerrohre und Zuwegung).

Nicht gefördert werden:

  • Aufwendungen für aktive Infrastruktur, Datenanbindung, Stromkosten, Grunderwerb sowie Grundpacht
  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 25.000 Euro
  • Maßnahmen, die bereits umgesetzt sind oder für deren Umsetzung bereits ein Vertrag geschlossen wurde