Bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm
Beim Mobilfunkprogramm waren 987 Gemeinden antragsberechtigt. Es haben 660 bayerische Gemeinden beim bayerischen Mobilfunkzentrum ihr Interesse an einer Verbesserung der Versorgung bekundet. Davon haben 544 Gemeinden weiße Flecken, für die das Mobilfunkzentrum das Markterkundungsverfahren eingeleitet hat.
Bei den förderfähigen Gemeinden haben die Netzbetreiber für 400 Gemeinden eine eigenwirtschaftliche Verbesserung der Mobilfunkversorgung angekündigt. Auch für Gemeinden, die nach der Förderrichtlinie nicht förderfähig sind, hat die bayerische Mobilfunkinitiative viele Ausbauzusagen erreicht. Das Mobilfunkzentrum hat das Interesse der Gemeinde an die Netzbetreiber weitergegeben und um Prüfung gebeten. Die Netzbetreiber haben in 90 Fällen einen Ausbau mitgeteilt. Insgesamt wurde damit ein eigenwirtschaftlicher Ausbau in 492 bayerischen Gemeinden mitgeteilt. In diesen Fällen wird der Mobilfunk ohne den Einsatz von Fördergeldern ausgebaut. 172 eigenwirtschaftliche Ausbauprojekte wurden bereits umgesetzt.
Für Gemeinden mit noch verbleibenden Mobilfunklücken forderte das Mobilfunkzentrum von den Mobilfunkbetreibern Aussagen zu Flächen an, auf denen ein Senderstandort platziert werden muss, damit diese Funklöcher geschlossen werden können (Suchkreise). Das Mobilfunkzentrum hat an 293 Gemeinden solche Suchkreise übermittelt, so dass es für diese Kommunen möglich war, einen Antrag im Förderprogramm zu stellen.
161 Gemeinden haben einen Antrag im Förderprogramm gestellt. 148 Förderbescheide wurden erteilt. Davon sind 76 widerrufen aufgrund von Fristablauf/Antragsrücknahme. 72 Gemeinden haben den Bescheid vorliegen und können das Projekt umsetzen bzw. haben es bereits abgeschlossen.
Hiervon haben 50 Gemeinden bereits mit der Ausschreibung begonnen. 11 Fördermasten wurden inzwischen errichtet. 5 Fördermasten wurden bereits in Betrieb genommen.
Zielsetzung
Das Ziel des Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms ist es, Mobilfunklücken in Regionen zu schließen, die marktwirtschaftlich nicht ausgebaut werden.
Hintergrund
Eine leistungsfähige digitale Infrastruktur – kabelgebunden wie mobil – ist die Basis für die Gigabit-Gesellschaft von morgen. Nur bei optimaler Versorgung in allen Landesteilen können bayernweit neue innovative Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen.
Die Bayerische Staatsregierung will innerhalb von drei Jahren bayernweit die Verfügbarkeit und Übertragungsqualität der Mobilfunknetze nachhaltig verbessern und eine gute Versorgung auch in dünn besiedelten, ländlichen Regionen als Grundlage für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg Bayerns schaffen.
Mit den drei Mobilfunkanbietern wurde ein großangelegter Ausbau des Mobilfunks in Bayern bis 2020 vereinbart. Der Beitrag der Netzbetreiber reicht über ihre gesetzlichen Verpflichtungen hinaus.
Die Bayerische Staatsregierung flankiert die Bemühungen der Mobilfunkanbieter zur Schließung von Versorgungslücken mit einem Programm zur Förderung von neuen Mobilfunkstandorten. Dadurch sollen für Mobilfunkunternehmen bisher wirtschaftlich nicht interessante Gebiete erstmals mit Mobilfunk versorgt werden.
Erklärvideos für Gemeinden
Wie läuft eine Förderung für Gemeinden ab?
Erfahren Sie in diesem Video Schritt für Schritt, wie ein Förderverfahren abläuft.
Welche Fördervarianten für Gemeinden gibt es?
Gemeinden können beim Bau von Mobilfunkmasten zwischen der Bauauftrags- und der Konzessionsvariante wählen. In diesem Video erfahren Sie mehr.